11.01.
Aktuelle Corona-Regelungen im Radsportbetrieb
- Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021 gültig bis 31.01.2021
- Die 11. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15.12.2020) tritt am 16.12.2020 in Kraft und gilt unter Berücksichtigung der oben stehenden Änderung bis 31.01.2021
Die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen mit Ausnahme des Personenkreises, mit dem gemeinsam Sport betrieben werden darf:
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, gestattet.
Quelle: BRV (Link)
Bleibt gesund wünscht
Frank Strube
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